Banner Engineering Corp. – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf
§ 1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den Einkauf von Waren („Produkte“) durch die Banner Engineering Corp. und ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (zusammen „Banner“) bei Ihnen („Sie“) mit Kenntnisnahme dieser AGB, wie auch immer dieser zustande kommt, einschließlich in den Auftragsdokumenten von Banner („Auftrag“) und der Veröffentlichung auf der Website von Banner, www.bannerengineering.com.
Der Versand der Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen gemäß einem Auftrag von Banner gilt als Annahme dieser AGB durch den Verkäufer und verpflichtet den Verkäufer zur Einhaltung dieser AGB, ergänzender Bedingungen (sofern gegeben) und aller Spezifikationen und sonstigen Dokumente, die Banner vor der Annahme durch ausdrückliche Bezugnahme in diesen Auftrag aufnimmt, und diese stellen zusammen die gesamte Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen den Parteien in Bezug auf den Kauf der angegebenen Produkte dar.
Banner lehnt alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Verkäufers ab, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen und die trotz der Annahme von Waren oder Dienstleistungen durch Banner nicht Teil dieser Vereinbarung werden und nicht wirksam oder bindend sind, es sei denn, Banner erkennt diese ausdrücklich an, stimmt ihnen ausdrücklich zu oder vereinbart sie ausdrücklich, was jeweils der Schriftform bedarf. Unbeschadet eventueller gegenteiliger Bestimmungen in diesen AGB gilt: Sollte ein schriftlicher, von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag über den Verkauf der hiervon abgedeckten Produkte bestehen, so haben die Bedingungen jenes Vertrages Vorrang, soweit sie mit dem vorliegenden Vertrag unvereinbar sind.
§ 2. Preis, Steuern und Zahlung.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise in Rechnung zu stellen. Die Preise verstehen sich inklusive Versand und Steuern, dürfen aber nicht aus beliebigem Grund geändert werden. Als Zahlungsbedingungen gelten die im Auftrag von Banner angegebenen. Sind im Auftrag keine Zahlungsbedingungen angegeben, so gilt eine Zahlungsfrist von sechzig (60) Tagen ab dem Tag nach dem Versanddatum.
§ 3. Stornierung, Änderung und Rücksendung von Bestellungen.
Banner hat das Recht, diesen Auftrag jederzeit voll- oder teilumfänglich durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung beschränkt sich die Haftung von Banner für bestellte, aber noch nicht gelieferte Waren oder Dienstleistungen auf die angemessenen zwischen Banner und dem Verkäufer einvernehmlich vereinbarten Stornierungsgebühren, vorausgesetzt, dass der Verkäufer alle vorgeschlagenen Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Kündigung schriftlich mitteilt. Derartige Stornierungsgebühren fallen nicht an, wenn alle von Banner speziell bestellten Waren oder Dienstleistungen vor Erhalt der Kündigungsmitteilung durch den Verkäufer angenommen oder erbracht wurden oder wenn die Kündigungsmitteilung nach der Abnahme oder Erbringung wirksam wird. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, Preisanfragen, Beschreibungen des Arbeitsumfangs, Pläne, Blaupausen oder andere projektbezogene Dokumente zu erstellen und sicherzustellen, dass sie vollständig sind und den Anforderungen von Banner genau entsprechen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise in Rechnung zu stellen. Die Preise verstehen sich inklusive Versand und Steuern, dürfen aber nicht aus beliebigem Grund geändert werden. Als Zahlungsbedingungen gelten die im Auftrag von Banner angegebenen. Sind im Auftrag keine Zahlungsbedingungen angegeben, so gilt eine Zahlungsfrist von sechzig (60) Tagen ab dem Tag nach dem Versanddatum.
§ 4. Lieferung; Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfristen.
Werden Waren nicht innerhalb der in diesem Vertrag angegebenen Fristen geliefert oder Dienstleistungen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erbracht, sofern keine Frist angegeben ist, kann Banner die Annahme solcher Waren oder Dienstleistungen verweigern und den Auftrag von Banner stornieren oder verlangen, dass die Waren auf dem schnellsten Weg versandt beziehungsweise die Dienstleistungen auf dem schnellsten Weg erbracht werden. Im ersteren Falle wird Banner von jeglicher Haftung für nicht gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen freigestellt, im zweiten Falle gehen alle über die Kosten für die üblichen Transportmittel hinaus anfallenden zusätzlichen Transportkosten zu Lasten des Verkäufers. Alle Preise im Rahmen dieses Vertrags werden im Auftrag von Banner und in der Anweisung über den Transportweg festgelegt. Der Verkäufer ist auf eigene Kosten für die Einholung aller Lizenzen und Genehmigungen sowie für die Erfüllung aller Formalitäten verantwortlich, die für die Einfuhr der Produkte in ein anderes Land gemäß den dort zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen erforderlich sind. Der Verkäufer hat die Kosten für jede nicht genehmigte Sendung zu tragen. Banner ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer Aufträge zu erteilen, und die Erteilung von Aufträgen liegt in Banners alleinigen Ermessen. Banner entscheidet jedoch nach eigenem Ermessen über die tatsächliche Menge der zu kaufenden Waren oder Dienstleistungen. Alle von Banner zu gegebener Zeit angegebenen Prognosen sind nur Schätzungen, und der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Verwaltung seines Rohmaterials, seiner unfertigen Erzeugnisse und seiner Bestände. Banner behält sich das Recht vor, alle Kosten für beschleunigte Dienstleistungen mit anderen dem Verkäufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
§ 5. Gewährleistungen; Rechtsbehelfe; Inspektion.
Bezüglich der im Rahmen dieses Vertrags gekauften Waren oder Dienstleistungen und aller sonstigen beim Verkäufer gekauften Waren oder Dienstleistungen leistet der Verkäufer für den Garantiezeitraum ausdrücklich die folgende Gewähr: (a) dass die Waren strikt allen Spezifikationen, Zeichnungen, Anweisungen, Ankündigungen, Angaben auf Behältern oder Beschriftungen, Beschreibungen und Mustern entsprechen; (b) dass die Waren frei von latenten oder offensichtlichen Material- und Verarbeitungsmängeln sind, dass sie neu und von höchster Qualität sind; (c) dass Banner die Eigentumsrechte an den Waren frei von dinglichen Sicherungsrechten, Belastungen, Spesen und Verletzungen erteilter oder beantragter Patente, Urheberrechte oder Markenrechte erhält; (d) dass die Waren marktgängig, sicher und für die dem Verkäufer mitgeteilten beabsichtigten Zwecke von Banner geeignet sind; (e) dass die Waren angemessen eingeschlossen, verpackt, gekennzeichnet und beschriftet sind; (f) dass alle vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen in fachgerechter Weise und in Übereinstimmung mit den Branchenstandards erbracht werden; (g) dass die Waren in Übereinstimmung mit allen geltenden Bundes-, Einzelstaats-, Provinz- und lokalen Gesetzen, Verordnungen bzw. Vorschriften hergestellt werden und gemäß allen geltenden Behörden- oder Verbandsstandards sowie gemäß allen für die Herstellung, Beschriftung, Beförderung, Lizenzierung, Genehmigung oder Zertifizierung geltenden Normen hergestellt werden. Diese Gewährleistungen gelten zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen. Diese Gewährleistungen gelten über die Inspektion, den Test, die Lieferung, die Annahme, den Gebrauch und die Bezahlung durch Banner hinaus und kommen Banner sowie den Rechtsnachfolgern, Zessionaren und Kunden von Banner sowie den Benutzern der Produkte von Banner zugute. Diese Gewährleistungen dürfen vom Verkäufer weder eingeschränkt noch abgelehnt werden.
Stellt Banner während des Garantiezeitraums einen Mangel, ein Versagen oder einen Konformitätsmangel fest, so hat Banner das Recht, nach eigener Wahl die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: (1) für die mängelbehafteten Waren voll- oder teilumfänglich eine angemessene Preisberichtigung für die Waren zurückzuhalten; (2) vom Verkäufer die voll- oder teilumfängliche Reparatur oder den Ersatz der Waren auf alleinige Kosten des Verkäufers zu verlangen, einschließlich aller Versand-, Transport- und Installationskosten, und (3) die mängelbehafteten Waren zu korrigieren oder durch ähnliche Waren zu ersetzen und die vollständigen Kosten vom Verkäufer zurückzuerhalten, einschließlich der Kosten für Produktrückrufe. Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet „Garantiezeitraum“ den jeweils längeren der folgenden Zeiträume: (a) drei (3) Jahre ab dem Tag des ersten Gebrauchs der Waren durch Banner oder der Annahme durch Banner, wobei der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich ist; (b) wenn die Waren ganz oder teilweise in von Banner an Dritte verkaufte Waren integriert sind, drei (3) Jahre nach Annahme durch diese Dritten oder den Garantiezeitraum, den Banner diesen Dritten gewährt, wobei der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich ist. Ungeachtet des Vorstehenden erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, auf den Ablauf des Garantiezeitraums zu verzichten, wenn nach Ablauf des Garantiezeitraums Fehler oder Mängel erheblicher Art oder an einem erheblichen Teil der Waren entdeckt werden oder ein Mangel entdeckt wird, der nach Ansicht von Banner eine Gefahr für Sach- oder Personenschäden darstellt. In keinem Fall haftet Banner gegenüber dem Verkäufer für erhoffte Gewinne oder für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden. Die Haftung von Banner für Ansprüche jeglicher Art oder für Verluste oder Schäden, die sich aus diesem Vertrag, im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder infolge dieses Vertrags oder aus einer sonstigen Erfüllung oder Verletzung ergeben, übersteigt in keinem Fall den Wert, der den Waren beziehungsweise Dienstleistungen beziehungsweise der Einheit, welche den Anspruch begründen, zuzurechnen ist. Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten oder Aufrechnungen gelten alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge als abzüglich aller vom Verkäufer und dessen verbundenen Unternehmen an Banner geschuldeten Beträge. Banner hat das Recht, im Rahmen dieses Vertrags zahlbare Beträge um gegenüber Banner geschuldete Beträge oder sonstige Ansprüche, die Banner oder mit Banner verbundene Unternehmen gegen den Verkäufer oder dessen verbundene Unternehmen gemäß diesem Vertrag oder einem anderweitigen zwischen den genannten Parteien geschlossenen Vertrag haben, zu ermäßigen und gegen diese aufzurechnen. Die in diesem Vertrag dargelegten Rechte und Rechtsbehelfe von Banner und Gewährleistungen des Verkäufers sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu sonstigen gesetzlichen oder gemäß diesem Vertrag geltenden Rechten, Rechtsbehelfen und Gewährleistungen; und jeder Versuch des Verkäufers, die Gewährleistungen, Rechtsbehelfe oder Art und Höhe der Schäden, für die Banner möglicherweise Schadenersatz begehrt, einzuschränken, sind null und nichtig. Setzt eine Partei ihre Rechte gemäß diesem Vertrag nicht durch, so begründet dies keinen Verzicht auf diese Rechte oder auf sonstige Rechte gemäß diesem Vertrag. Alle besagten Waren, Dienstleistungen und Arbeiten dürfen von Banner und vom Kunden von Banner jederzeit geprüft und getestet werden, einschließlich während der Herstellung, und Banner hat jederzeit das Recht, allen vom Verkäufer in Erfüllung dieses Vertrags durchgeführten Tests beizuwohnen. Ungeachtet des Zeitpunkts, zu dem eine Zahlung erfolgt, und ungeachtet etwaiger Rechtsnachteile, die sich aus einer früheren Erfüllung, Lieferung oder Annahme gemäß diesem Vertrag ergeben, behält sich Banner zusätzlich zu Banners sonstigen Rechten das Recht vor, jeglichen Teil der Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten unter Berichtigung des Kaufpreises abzulehnen, der nicht konform mit diesem Vertrag ist, oder ihre unverzügliche Korrektur oder ihren unverzüglichen Ersatz auf Kosten des Verkäufers zu verlangen, einschließlich der Transportkosten und Arbeitskosten für die Annahme oder Rückgabe abgelehnter Waren oder Dienstleistungen. Die endgültige Annahme oder Ablehnung der Waren oder Dienstleistungen durch Banner erfolgt so schnell wie möglich nach der Lieferung, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Werden die Waren oder Dienstleistungen nicht geprüft und angenommen oder abgelehnt oder werden bei der Prüfung Mängel nicht festgestellt, so entbindet dies den Verkäufer nicht vor der Haftung für diese Waren und Dienstleistungen, wenn diese nicht den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen, und Banner übernimmt hierfür keine Haftung. Die Genehmigung des Entwurfs, des Materials, des Prozesses, der Zeichnung, der Spezifikationen oder dergleichen durch Banner ist nicht so auszulegen, dass der Verkäufer von den hierin dargelegten Garantien entbunden wird, noch stellt ein Verzicht von Banner auf eine Zeichnungs- oder Spezifikationsanforderung für einen oder mehrere Artikel einen Verzicht auf derartige Anforderungen für die übrigen zu liefernden Artikel dar, es sei denn, Banner hat dies schriftlich erklärt.
§ 6. Gewährleistung für Software.
Die gesamte Software, die in die Produkte integriert ist oder mit den Produkten bereitgestellt wird (die „Software“), unterliegt den vorliegenden AGB und allen anwendbaren Ergänzenden Bedingungen. Soweit dies nicht in den Ergänzenden Bedingungen gewährt wird, gewährt der Verkäufer Banner hiermit eine einzige, persönliche, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Software in oder in Verbindung mit den Produkten, für die diese Banner durch den Verkäufer im Rahmen eines Auftrags bereitgestellt werden, und zwar in dem begrenzten Umfang, der für die Installation und Nutzung der spezifischen Produkte, auf die sie sich bezieht, notwendig ist, sowie zum Kopieren der Software nur, soweit dies für diese Zwecke notwendig ist. Alle Aktualisierungen, Änderungen und Erweiterungen der Software, die Banner zur Verfügung gestellt wird, gelten als Teil der Software und unterliegen den vorliegenden AGB.
§ 7. Dokumentation und technische Informationen.
Mit einigen Produkten wird Dokumentation („Dokumentation des Verkäufers“) bereitgestellt. Die gesamte Dokumentation des Verkäufers, die mit den Produkten bereitgestellt wird, unterliegt den vorliegenden AGB. Der Verkäufer gewährt Banner hiermit eine einzige, persönliche, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Dokumentation des Verkäufers in dem begrenzten Umfang, der für die Installation und Nutzung der spezifischen Produkte, auf die sie sich bezieht, notwendig ist, sowie zum Kopieren der Dokumentation des Verkäufers, soweit dies für diese Zwecke notwendig ist. Alle Aktualisierungen, Modifikationen und Erweiterungen der Dokumentation des Verkäufers, die für Banner bereitgestellt werden, gelten als Teil der Dokumentation des Verkäufers und unterliegen den vorliegenden AGB.
§ 8. Haftungsbeschränkung.
BANNER HAFTET WEDER DEM VERKÄUFER NOCH EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON GEGENÜBER FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN, OB SIE AUS EINEM PRODUKT-, SOFTWARE- ODER DOKUMENTATIONSMANGEL ODER AUS DER NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PRODUKTS, DER SOFTWARE ODER DER DOKUMENTATION RESULTIEREN, OB SIE AUS EINEM VERTRAG ODER EINER GARANTIE, EINEM GESETZ, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB BANNER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG JEGLICHER ART VON BANNER IN BEZUG AUF BANNER-PRODUKTE ODER IN SONSTIGER WEISE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHT, DEN GESAMTBETRAG, DEN BANNER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÜR DAS PRODUKT, DAS DEN ANSPRUCH VERURSACHT HAT, AN DEN VERKÄUFER GEZAHLT HAT.
§ 9. Haftungsfreistellung.
HAFTUNGSFREISTELLUNG. DER VERKÄUFER STELLT BANNER (EINSCHLIESSLICH DER FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, VERTRETER, BEDIENSTETEN, ARBEITNEHMER, AUFTRAGNEHMER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND ZESSIONARE VON BANNER, ZUSAMMEN „BANNER“) HIERMIT SCHADLOS UND VON DER HAFTUNG FREI FÜR SÄMTLICHE ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN, KLAGEN, SANKTIONEN, GELDBUSSEN, VERLUSTE, KOSTEN ODER SONSTIGEN VERBINDLICHKEITEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF WARENVERLUSTE, PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, ANSPRÜCHE WEGEN FAHRLÄSSIGER TÖTUNG, BETRIEBSUNFÄLLE ODER ÄHNLICHE LEISTUNGEN UND RECHTSANWALTSKOSTEN, EINSCHLIESSLICH DER BEI DER DURCHSETZUNG DIESER HAFTUNGSFREISTELLUNG ENTSTANDENEN KOSTEN) (ZUSAMMEN „VERLUSTE“), DIE SICH AUS ODER IN FOLGE EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG DURCH DEN VERKÄUFER ODER DER ERFÜLLUNG DIESES VERTRAGS ODER EINER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG DES VERKÄUFERS ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF DEM BETRIEBSGELÄNDE VON BANNER ODER AN ANDERER STELLE EINTRETEN. DIESE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS GEGENÜBER BANNER GILT JEDOCH NICHT, SOWEIT BESAGTE VERLUSTE GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ DURCH BANNER ZUZUSCHREIBEN SIND. DIE VERPFLICHTUNGEN DES VERKÄUFERS GEMÄSS DIESEM § 9 ERSTRECKEN SICH AUF DIE HANDLUNGEN UND UNTERLASSUNGEN SEINER ARBEITNEHMER, AUFTRAGNEHMER, SUBUNTERNEHMER UND VERTRETER.
§ 10. Patente; Marken; Urheberrechte.
DER VERKÄUFER VERPFLICHTET SICH, BANNER VON ALLEN VERLUSTEN UND KOSTEN (EINSCHLIESSLICH RECHTSANWALTSKOSTEN), WIE IN § 9 DEFINIERT, SOWIE VON KOSTEN FÜR DIE VERLETZUNG ODER ANGEBLICHE VERLETZUNG VON PATENTEN, MARKEN- ODER URHEBERRECHTEN, DIE WIDERRECHTLICHE ANEIGNUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN ODER FÜR RECHTSSTREITIGKEITEN, DIE AUF DIESEN TATSACHEN BERUHEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF ODER DER VERWENDUNG DER WAREN ODER DER GEMÄSS DIESEM VERTRAG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN FREIZUSTELLEN. DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT AUF VERLANGEN VON BANNER AUF EIGENE KOSTEN DIE VERTEIDIGUNG GEGEN ALLE KLAGEN, DIE SICH AUF SOLCHE KLAGEBEGRÜNDENDEN TATSACHEN BERUFEN.
§ 11. Wahrung der Vertraulichkeit; geschützte Informationen; Eigentum von Banner; Erfindungen.
Alle dem Verkäufer von Banner zur Verfügung gestellten Ausrüstungen und Materialien sowie alle Zeichnungen, Blaupausen, Vorrichtungen, Druckplatten, Farben, Werkzeuge oder Muster usw., die der Verkäufer Banner in Rechnung gestellt hat, sind Eigentum von Banner und sind auf Verlangen von Banner unverzüglich zu liefern. Alle Pläne, Zeichnungen, Spezifikationen, Dokumente und der darin enthaltene Gegenstand sowie alle anderen Informationen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegeben werden, beinhalten wertvolle Eigentumsrechte von Banner und sind, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht, vom Verkäufer vertraulich zu behandeln und dürfen vom Verkäufer nicht für andere Zwecke als die, für die sie im Rahmen dieses Vertrages erstellt oder geliefert oder verwendet werden, verwendet werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Banner verwendet werden und die ihm im Laufe dieses Vertrages bekannt, zugänglich oder vertraut werden, vertraulich zu behandeln und die Bedingungen dieses Vertrages, insbesondere die Preisgestaltung, geheim zu halten. Wenn dieser Vertrag Entwicklungs- oder Forschungstätigkeiten, einschließlich Konstruktions- oder Planungsdienstleistungen, beinhaltet, sind alle Informationen, die im Zuge dessen entwickelt werden, Eigentum von Banner und werden als vertrauliches und geschütztes Eigentum von Banner angesehen, unabhängig davon, ob sie patentiert sind oder nicht. Der Verkäufer verpflichtet sich, zu kooperieren (und seine Beschäftigten zur Kooperation anzuhalten), indem er alle Dokumente ausfertigt und alle sonstigen erforderlichen oder sinnvollen Maßnahmen durchführt, um zu Gunsten von Banner alle Erfindungen, die in Erfüllung dieses Vertrages konzipiert oder entwickelt oder praktisch verwertet werden, zu patentieren oder anderweitig auf den neuesten Stand zu bringen oder zu schützen. Wenn der Auftrag keine Entwicklungs- oder Forschungstätigkeiten beinhaltet, die Waren aber nach den von Banner gelieferten Zeichnungen oder Spezifikationen hergestellt werden sollen, gewährt der Verkäufer Banner hiermit eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche und gebührenfreie Lizenz zur Herstellung, Beauftragung der Herstellung, Verwendung und zum Verkauf aller Verbesserungen der Waren, die vom Verkäufer bei der Herstellung der Waren im Rahmen dieses Vertrages konzipiert oder entwickelt oder praktisch verwertet werden. Für die Zwecke dieses § 11 erstreckt sich die Vertraulichkeitsverpflichtung des Verkäufers auch auf seine Führungskräfte, Direktoren, Vertreter, Bediensteten, Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Zessionare und verbundenen Unternehmen, und der Verkäufer hat alle diese Parteien zu veranlassen, sich daran zu halten.
§ 12. Einhaltung von Gesetzen.
Die Parteien verpflichten sich, ihre Geschäfte nach ethischen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen zu führen, insbesondere mit dem U.S. Foreign Corrupt Practices Act und den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der USA. Zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen und Rechtsmitteln, die Banner aus diesem Vertrags zur Verfügung stehen, sind geschützte Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Vertrauliche Informationen von Banner durch den Minnesota Uniform Trade Secrets Act, Minnesota Statutes Section 325(c) u. a. sowie durch den U.S. Defend Trade Secrets Act („DTSA“) geschützt, und Verstöße können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Haftung nach sich ziehen. Der Verkäufer gewährleistet, dass er bei der Erfüllung dieses Vertrages alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Anordnungen, Entscheidungen und Verfügungen der USA oder des Bundes, der Bundesstaaten, der Provinzen und der Kommunen einhält.
§ 13. Höhere Gewalt.
Banner ist von der Erfüllung dieses Vertrages befreit und haftet nicht für eine Nichterfüllung dieses Vertrages, die ganz oder teilweise durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der Kontrolle von Banner oder seiner Lieferanten liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kriegshandlungen (erklärt oder nicht), Terrorismus, Sabotage, Aufstand, Aufruhr oder andere Akte zivilen Ungehorsams, Unfall, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Sturm oder andere höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie, Änderung staatlicher Vorschriften, die die Erfüllung unmöglich oder kommerziell impraktikabel machen, Mangel an Arbeitskräften, Treibstoff, Engpässe oder Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Versandcontainern oder Schiffen oder anderen Transportmitteln, die zur Lieferung der Produkte verwendet werden, oder Verzögerungen an Eingangshäfen oder Maschinen oder technisches Versagen oder Ertragsausfall, die auf Umstände oder Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von Banner liegen. Eine solche Verzögerung ist von der nicht leistenden Partei innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Ereignis schriftlich mitzuteilen, wobei die voraussichtliche Dauer der Verzögerung anzugeben ist. Während des Zeitraums einer Verzögerung oder Nichterfüllung durch den Verkäufer kann Banner nach eigenem Ermessen Waren von anderen Quellen kaufen und die Lieferpläne für den Verkäufer um diese Mengen reduzieren, ohne dass Banner dafür haftbar gemacht werden kann, oder den Verkäufer veranlassen, die Waren von anderen Quellen in den von Banner gewünschten Mengen und zu den von Banner gewünschten Zeiten und zu dem in diesem Vertrag festgelegten Preis zu liefern. Auf Verlangen von Banner muss der Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach einer solchen Aufforderung eine angemessene Zusicherung geben, dass die Verzögerung den von Banner für angemessen erachteten Zeitraum nicht überschreiten wird. Dauert die Verzögerung länger als der von Banner angegebene Zeitraum oder bietet der Verkäufer keine adäquate Zusicherung, dass die Verzögerung innerhalb dieses Zeitraums beendet wird, kann Banner, neben anderen Rechtsmitteln, diesen Vertrag ohne Haftung fristlos kündigen.
§ 14. Kündigung.
Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei die vorliegenden AGB wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Verletzung heilt. Banner kann jederzeit ganz oder teilweise ohne Haftung die Arbeit einstellen, einen Auftrag stornieren oder eine laufende Lieferung an den Verkäufer oder ein laufendes Geschäft mit dem Verkäufer anderweitig beenden, wenn der Verkäufer einen Antrag irgendeiner Art bezüglich des Konkurses des Verkäufers einreicht, für bankrott erklärt wird, insolvent wird, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder in Konkurs oder Konkursverwaltung geht. In allen Fällen sind die Rechte von Banner kumulativ, nicht ausschließlich und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Banner nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen mögen. Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte oder Verpflichtungen einer der Parteien, einschließlich jeglicher Schäden, die Banner möglicherweise entstehen. Diejenigen Bestimmungen dieser AGB, die aufgrund ihres Wesens über die Kündigung oder den Ablauf hinaus fortbestehen würden, bestehen über die Kündigung oder den Ablauf dieser AGB hinaus fort.
§ 15. Maßgebendes Recht und Streitigkeiten.
Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen den Gesetzen des Staates Minnesota, Vereinigte Staaten von Amerika, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sämtliche Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit oder seiner Verletzung ergeben, werden durch ein von der American Arbitration Association gemäß den Commercial Arbitration Rules verwaltetes Schiedsgericht in Minneapolis (Minnesota, USA) beigelegt. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei (3) Schiedsrichtern zusammen, die alle Erfahrung mit Handelsverträgen und Produktion haben. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Zustellung der Einleitungsanzeige wählt jede Partei einen Schiedsrichter, und die beiden von den Parteien gewählten Schiedsrichter wählen einen dritten Schiedsrichter. Der Schiedsspruch wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Schlichtungsanhörung erlassen, ist schriftlich abzufassen und hat die Begründung anzugeben, auf der der Schiedsspruch beruht. Ein Urteil über den Schiedsspruch kann von jeder Partei bei einem beliebigen zuständigen Gericht beantragt werden.
§ 16. Versicherung; Steuern; Lizenz.
Jeder, der Arbeiten oder eine bestimmte Dienstleistung auf dem Gelände von Banner ausführt, muss die für Banner akzeptablen Versicherungen mit den unten aufgeführten Mindestdeckungungssummen abschließen und aufrechterhalten. Vor Beginn der Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages muss Banner eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle Versicherungen in Kraft sind und dass Banner in allen Policen als Zusatzversicherter (mit Ausnahme der Arbeiterunfallversicherung) genannt wurde. Der folgende Zusatz ist in die Bescheinigungen aufzunehmen: „Die Firma Banner ist Zusatzversicherter, jedoch nur in Bezug auf die Haftung, die sich aus unserer Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrags ergibt.“ Jede Bescheinigung muss mit einem Vermerk versehen werden, der besagt, dass Banner zehn (10) Tage im Voraus über eine Kündigung oder eine wesentliche Änderung informiert werden muss.
i. Umfassende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 US-Dollar oder Gegenwert in Landeswährung.
ii. Mindestversicherungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung von 2.000.000 US-Dollar oder dem Gegenwert in Landeswährung.
iii. Nachweis einer betrieblichen Unfallversicherung und einer Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, einschließlich einer USL&H-Versicherung bei Arbeit an einem Werksdock oder einer gleichwertigen Versicherung in anderen Ländern.
iv. Gegebenenfalls ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit Globaldeckung und Deckung der übermäßigen Haftung.
Der Name und die Adresse des Banner-Betriebs müssen ebenfalls auf der Bescheinigung ausgewiesen sein, und die Versicherungsagenten oder -makler müssen die Bescheinigung an den richtigen Betrieb schicken.
§ 17. Allgemeines.
Die vorliegenden AGB können jederzeit ohne vorherige schriftliche Ankündigung und nach alleinigem Ermessen von Banner geändert werden. Jegliche Änderungen der vorliegenden AGB gelten ab dem „Datum der letzten Aktualisierung“, das auf der Website von Banner www.bannerengineering.com oder in diesem Auftrag angegeben ist. Handlungen des Verkäufers im Rahmen der Auftragsannahme nach dem „letzten Aktualisierungsdatum“ gelten als Annahme und Zustimmung des Verkäufers zu diesen Änderungen.
Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Banner nicht abtreten oder anderweitig übertragen. Ein Rechtsnachfolger von Banner durch Abtretung dieses Auftrags oder von Vermögenswerten oder Geschäften von Banner durch Fusion, Kraft des Gesetzes, Kauf oder anderweitig, erwirbt alle Interessen von Banner aus diesem Vertrag. Jede unzulässige Abtretung ist null und nichtig.
Mitteilungen, die nach diesem Vertrag zulässig oder erforderlich sind, gelten als ausreichend, wenn sie (i) per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, frankiert im Voraus, oder (ii) per E-Mail erfolgen. Auf dem Postweg übermittelte Mitteilungen werden am fünften (5.) Werktag nach dem Tag der Absendung wirksam. Per E-Mail übermittelte Mitteilungen werden zum angegebenen Datum wirksam. Mitteilungen an den Verkäufer werden an die im Auftrag angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) geschickt. Mitteilungen an Banner müssen an Banner Engineering Corp. geschickt werden, z. H.: Legal, 9714 Tenth Avenue N., Plymouth, Minnesota 55144.
Sollte ein Teil dieses Vertrags rechtswidrig, nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die übrigen Teile in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Unterlässt es eine der Parteien, eine Maßnahme zu ergreifen oder ein Recht aus diesem Vertrag geltend zu machen, so gilt dies im Falle des Fortbestehens oder der Wiederholung der Umstände, die dieses Recht begründen, nicht als Verzicht auf dieses Recht. Unklarheiten in den hierin enthaltenen Bestimmungen dürfen nicht deshalb zu Ungunsten einer Partei ausgelegt werden, weil sie von dieser Partei oder ihren Beratern verfasst wurden.
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Letzte Aktualisierung dieser AGB: 18. November 2021